Gemeinderatsbericht vom 31. August 2026

Medienmitteilung

Gemeinderatsbericht vom 31. August 2026

Gemeinderatssitzung 31.8.2026

 

Die Gemeinderatssitzung begann mit Fraktionserklärungen der SVP und FDP zur traktandierten PUK und der Grünen zur Klimaerwärmung.

 

Den Link zur Gemeinderatssitzung findet Ihr hier:

https://www.uster.ch/_rte/anlass/6646627

 

Voten der GLP-/EVP-Fraktion

 

Ursula Räuftlin zum Beschlussantrag 513/2026 der SVP/EDU-Fraktion: Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu den Vorkommnissen im Geschäftsfeld Sicherheit und bei der Stadtpolizei Uster: Auch unsere Fraktion ist bestürzt über die Vorkommnisse in der Abteilung Sicherheit bzw. der Stadtpolizei. Es ist von aussen kaum nachzuvollziehen, wie sich in den vergangenen Jahren in einer Abteilung der Stadt Uster eine solche Verhaltenskultur entwickeln konnte, wieso dies offenbar nicht früher bemerkt wurde und wie die Situation in einer Abteilung derart aus dem Ruder laufen konnte.

Um es gleich vorwegzunehmen: unsere Fraktion wünscht eine konsequente und lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse in dieser Abteilung und wird deshalb dem Ordnungsantrag der Grünen nicht zustimmen, sondern den vorliegenden Beschlussantrag unterstützen und somit die Geschäftsleitung des Gemeinderates beauftragen, dem Gemeinderat einen Entwurf zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorzulegen. Damit ist die PUK zwar noch nicht gegründet, aber zumindest aufgegleist.

Unsere Fraktion unterstützt die laufenden Untersuchungen vollumfänglich, und zwar auf jeglicher Ebene. Primär sollte die Aufarbeitung eigentlich in der KÖS erfolgen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen mit dem Trinkwasserdebakel und der Tatsache, dass die KÖS bisher noch keine einzige Zusatzsitzung zur Klärung der Situation anberaumt hat, ist unser Vertrauen in die KÖS nicht allzu gross. Die KÖS ist zeitlich viel zu träge, kann nur kritische Fragen stellen und hat auch nicht die notwendigen Kompetenzen, um eine lückenlose Aufklärung vorzunehmen. Die vom stadträtlichen Ausschuss angeregten und aufgegleisten Massnahmen gehen eher in die richtige Richtung, um die Situation mit externer Unterstützung der BDO aufzuarbeiten. Diese Erkenntnisse werden sicher auch einer PUK zur Verfügung gestellt werden können und der rascheren Aufarbeitung dienen. Diese unabhängige Aussensicht ist uns für die Transparenz sehr wichtig.

Ich möchte betonen, dass es keine Vorverurteilungen geben darf. Was insbesondere von Seiten einzelner Exponenten in den sozialen Medien in den vergangenen Wochen gegen die zuständige Stadträtin und den Gesamtstadtrat gehetzt wurde, grenzt schon fast an eine moderne Form der Hexenjagd. Die Forderungen nach Rücktritten sind verfrüht. Es gilt jetzt erstmals, die richtigen Fragen zu stellen und die Fakten sauber aufzuarbeiten und dann aus den Erkenntnissen und nicht aus Vermutungen die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Eine wichtige Frage, der die PUK nachzugehen hat, ist die Frage, weshalb nicht bereits vor den Wahlen transparent informiert worden ist. Weshalb trotz Wissen um die ganzen finanziellen Verfehlungen lediglich die Freistellung vom Kommandanten kommuniziert worden ist. Diese Frage beschäftigt die Bevölkerung. Die Bevölkerung fühlt sich getäuscht durch die damaligen Mitglieder des Stadtrats. Hier erwarten wir von der PUK konkrete Antworten. Wer hat entschieden, dass nichts kommuniziert wird?

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt es, die bestehenden Untersuchungen ohne politische Vorverurteilungen zu Ende zu führen, Abläufe kritisch zu hinterfragen und Verbesserungen aufzuzeigen Es gilt, aus den Vorkommnissen zu lernen und die Prozesse nachhaltig zu verbessern. Letztlich ist die PUK eine Vergangenheitsbewältigung – die durchaus wichtig ist. Wir müssen jedoch gleichzeitig nach vorne blicken und die bestehenden Probleme lösen. Hier ist der Stadtrat in der Pflicht.

Wir wollen die konsequente und lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse in der Abteilung Sicherheit und unterstützen die Forderung nach einer PUK. Wenn sich die Notwendigkeit einer Ausweitung zeigen sollte, dann muss die Untersuchung sogar bis zum Stellenantritt des Kommandanten Ende 2017 ausgedehnt werden.

 

Walter Meier (EVP) zu den Motionen 501/2026 und 502/2026: Bereits vor 18 Jahren haben wir eine praktisch identische Motion eingereicht. Zwei der Unterzeichner sind die gleichen.

Allerdings stehen wir nicht mehr am gleichen Ort. Die Gebietsbereinigung, die damals dem Anliegen im Wege stand, ist faktisch behoben. Auf den 1. Januar 2027 ist sie aus dem Weg.

Natürlich müssten wir die Primarschule (Budget jeweils über 50 Mio.) und die Sek Uster (Budget mit Nänikon über 30 Mio.) von der Grösse her nicht zusammenschliessen. Sie sind je so gross, da müsste man sich eher fragen, ob man nach einer Fusion Kreisschulpflegen einsetzen müsste.

Der grösste politische Druck (und auch das grösste Interesse), etwas an der bestehenden Situation zu ändern, hat die Sekundarstufe Uster. Die heutige Struktur mit einem Parlament ist eigentlich unzulässig. Der Regierungsrat hat die Situation bisher immer geduldet, was aber kein Versprechen für die Zukunft wäre.

Aus diesem Grund ist die Einheitsgemeinde für die Sek Uster zwingend. Und wie es scheint, rennen die Motionen offene Türen ein. Die Umsetzung wird wohl etwas länger dauern wird als es die Fristen verlangen. Damit können wir leben.

 

Walter Meier zum Postulat 623/2025: Wich danke dem Stadtrat und der Primarschulpflege, welche unser Anliegen aufgenommen haben und angepasst umsetzen. Damit wird die Musikschule wieder konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt für Musiklehrpersonen. Das der Stadt Uster überwiesene Vermögen dürfte – wie vermutet – die vorgezogene Lohnerhöhung finanzieren, inkl. Elternbeiträge.

Wir warten jetzt noch auf die Vorlage zur Personalverordnung.

Wir stimmen dem Bericht zu und schreiben damit das Postulat ab.

 

Josua Graf zum Postulat 619/2025: Wir danken dem Stadtrat für die ausführliche Antwort

auf unser Postulat.

Der Denkmalschutz an sich steht für uns nicht zur Debatte. Historische Bauten geben unserer Stadt Uster ein Gesicht, stiften Identität und erzählen unsere Geschichte, das ist wertvoll und erhaltenswert.

Denkmalschutz ist aber kein absolutes Recht. Er darf nicht im luftleeren Raum agieren. Genau deshalb haben wir dieses Postulat eingereicht. Denn wir beobachten mit Sorge, dass die Balance zwischen Schutzinteressen, Nutzeransprüchen und den finanziellen Realitäten unserer Stadt zunehmend in Schieflage gerät.

Die Antwort des Stadtrats macht eines sehr deutlich: Der Stadtrat ist den Gutachten der Denkmal-

pflege oder den Empfehlungen der Stadtbildkommission nicht blind ausgeliefert. Beide Gremien sind reine Beratungs- und Antragsorgane. Die eigentliche Entscheidungskompetenz und damit auch die volle Verantwortung liegen beim Stadtrat.

Damit einher geht eine zentrale juristische Aufgabe: Die Pflicht zur umfassenden Interessenabwä-

gung.

Wenn die Denkmalpflege ein Gebäude schützen will, ist das primär ein öffentliches Interesse, nämlich das am Erhalt des Baukulturerbes. Der Stadtrat hat aber Anhand von Verfassung und von Gesetzes wegen der Aufgabe, alle betroffenen Interessen auf den Tisch zu legen und gegeneinander abzuwägen:

Zum Ersten die verfassungsrechtliche Schranke: Gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung muss jedes staatliche Handeln verhältnismässig sein. Eine Auflage, die wirtschaftlich völlig aus dem Ruder läuft, verletzte diesen Verfassungsgrundsatz.

Zum Zweiten das kantonale Baurecht: § 204 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verpflichtet die Behörden, Schutzobjekte nur insoweit zu erhalten, «soweit das öffentliche Interesse überwiegt». Das öffentliche Interesse an der Erhaltung muss also schwerer wiegen als entgegenstehende Interessen.

Und zum Dritten das Gesetz zum Schutz der Steuergelder: Bei städtischen Liegenschaften greift das kantonale Gemeindegesetz, welches den Stadtrat strikt auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der verhältnismässigen Mittelverwendung verpflichtet.

Das bedeutet im Klartext: Das Finanzinteresse der Stadt Uster und die Vermeidung unzumutbarer

Kosten sind legitime, gesetzlich verankerte Abwägungskriterien. Der Stadtrat hat nicht nur das

Recht, sondern die gesetzliche Pflicht, Anträge der Denkmalpflege aus finanzieller Sicht auf Herz

und Nieren zu prüfen!

Dass diese Interessenabwägung heute oft zu zaghaft geführt wird, zeigt die Bilanz des Stadtrats: In den letzten fünf Jahren wurde kein einziger Antrag der Denkmalpflege zurückgewiesen. Ist der Prozess also perfekt oder fehlt manchmal schlicht der Mut zum N ein?

Als aktuelles Beispiel, welches sowohl die verfassungsrechtliche Schranke überschreitet als auch das Gesetz zum Schutz der Steuergelder, ist die Sanierung der städtischen Liegenschaft an der Apothekerstrasse 18 zu nennen.

Die durch denkmalpflegerische Anforderungen hoch getriebenen Umbau- und Sanierungskosten

stehen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Nutzen. Wenn die Sanierungskosten und die

nachfolgenden Betriebskosten die künftigen Erträge bei weitem übersteigen, wird die Verhältnis-

mässigkeit massiv verletzt. Betrachtet man zusätzlich noch die ökologischen Aspekte: die Fassade beim Bestandsbau darf aus denkmalpflegerischen Gründen, energetisch nicht saniert werden. Dies ist bei einem Gebäude aus dem 19. Jahrhundert sicherlich weder wirtschaftlich noch verhältnismässig und alles andere als ökologisch.

An solchen Beispielen zeigt sich: Ein «Weiter wie bisher» können und wollen wir uns schlicht nicht

leisten.

Leider hat es der Stadtrat verpasst, zwei zentrale Anliegen des Postulates aufzunehmen.

Erstens: die stadträtliche Antwort enthält nicht wie gefordert einen Massnahmenkatalog zur besseren Einbindung der Bauherrschaften. Es finden sich nur allgemeine Richtlinien zur Zusammenarbeit, die nicht neu sind, sondern bereits gelebt werden. Für die Bauherrschaft sind denkmalpflegerische Entscheide oft wenig nachvollziehbar. Z.B. ist oft unklar, wie die Interessensabwägung gemacht

wurde oder eben gar nicht gemacht wurde. Eine vertieftere Anhörung und Berücksichtigung der Anliegen der Bauherrschaft zu einem frühen Zeitpunkt wäre dazu eine Voraussetzung. Der Stadtrat

soll sich überlegen, mit welchen konkreten Massnahmen die Zusammenarbeit zwischen Bauherr-

schaften und Denkmalpflege optimiert werden kann. Ein wichtiges Augenmerk sollte dabei auf ei ne transparente Kommunikation gelegt werden.

Zweitens will der Stadtrat die Kosten für denkmalpflegerische Auflagen nicht quantifizieren, da dies nicht möglich sei. Dem stimmen wir ausdrücklich nicht zu. Es reicht, wenn die Kosten der denkmalpflegerischen Auflagen grob geschätzt werden. Dies ist sich er möglich. Dazu braucht es auch keine«ausgearbeitete und inhaltlich vergleichbare Bauprojekte, eines mit und eines ohne denkmalpflegerische Auflagen». Der Stadtrat soll für ein paar geplante oder bereits realisierte städtische Bauprojekte grob schätzen, wie teuer sie ohne Denkmalschutz wären. Bei der Auswahl soll der Stadtrat darauf achten, dass mindestens ein Bauprojekt mit starken denkmalpflegerischen Auflagen gewählt wird.

Wir beantragen deshalb einen Ergänzungsbericht, der die beiden obgenannten Punkte berücksichtigt.