Gemeinderatsbericht vom 21. September 2026

Medienmitteilung

Gemeinderatsbericht vom 21. September 2026

Gemeinderatssitzung 21.9.2026

 

 

In der Gemeinderatssitzung vom 21. September 2026 wurden zuerst einige Fraktionserklärungen verlesen. Dabei ging es um die Interpellation zum Baustellenmanagement in Niederuster, das zur Folge hat, dass diverse Läden während Monaten nicht erreichbar sind.

 

Den Link zur Gemeinderatssitzung findet Ihr hier:

https://www.uster.ch/_rte/anlass/6646630

 

Voten der GLP/EVP-Fraktion

 

Ursula Räuftlin zur Weisung 4/2026 Kommunale Volksinitiative «Initiative: Mehr Bäume für Uster!“:  Der vergangene Sommer hat es gezeigt: Bäume sind extrem wichtig für das Stadtklima. Sobald ich mich nach dem strengen Velofahren von unserem überhitzten Garagenplatz dem Hauseingang näherte, konnte ich unter den Sträuchern und unserem grossen Baum endlich wieder etwas durchatmen. Es ist deshalb sehr wünschenswert, wenn Strassenzüge sowie öffentliche und private Grundstücke besser durchgrünt werden. Hinter dieser Zielsetzung der Initiative können wir voll und ganz stehen.

Die im Dezember 2024 unter dem Titel «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» in Kraft getretene Revision des Planungs- und Baugesetz (PBG) liefert den Gemeinden eine neue Gesetzesgrundlage um wertvolle Bäume und Baumbestände zu schützen. Um die Bäume verbindlich zu schützen, müssten wir mit der BZO-Revision zwingend den planerischen Schutz im Sinne der Erhaltungspflicht nach § 76 PBG vorsehen. Bereits heute können wir aber den Baumerhalt auch unmittelbar gestützt auf § 238a Abs. 3 PBG im Baubewilligungsverfahren anordnen. Aus unserer Sicht gilt es deshalb primär, die BZO-Revision rasch in Angriff zu nehmen um den Baumbestand im Sinne des § 76 PBG  auf privaten Grundstücken verbindlich zu schützen und erhalten.

Die Initiative fordert, dass Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Entsiegelung von Flächen unterstützt werden. Das Programm sieht zudem Anreize für Private für die Baumpflege und für Neu- und Ersatzpflanzungen vor. Um die Massnahmen zu finanzieren, soll ein Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken für die 15 Jahre nach Annahme der Initiative bewilligt werden. Unsere Fraktion steht dem Verteilen von Geld an Private Grundeigentümer sehr skeptisch gegenüber. Wir bezweifeln auch, dass es das Geld ist, welche die Privaten dazu bringt, Bäume zu pflanzen. Wer Immobilienbesitzer ist, hat in der Regel die nötigen Mittel, um seinen Garten entsprechend zu bepflanzen und zu unterhalten, sofern er dies denn will. Zudem wird damit wieder einmal mehr ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand generiert. Wir begrüssen deshalb den Gegenvorschlag des Stadtrates: «Nachhaltige Stadtbäume für attraktive Stadträume» welcher die Entwicklung der nächsten Baumgeneration sowie die Schaffung neuer Baumstandorte an Orten mit hohem klimaökologischem und städtebaulichem Nutzen vorantreiben will.

Um es kurz zu halten:
unsere Fraktion lehnt die Initiative sowie den von der Minderheit der KPB angepassten Gegenvorschlag ab und stimmt dem von Stadtrat unterbreiteten Gegenvorschlag zu und plädiert für eine strikte Umsetzung des §238a PBG sowie einer raschen Revision der BZO um verbindliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

 

 

Ursula Räuftlin zur Weisung 129/2026 Attraktives Stadtzentrum; Kreditbewilligung Umsetzung: Ein attraktives Stadtzentrum für Uster ist ein Anliegen, welches die Politik und Bevölkerung der Stadt Uster schon lange beschäftigt. Im Jahr 2007 hat sich das WFU sehr vertieft mit dem Zentrum Uster beschäftigt und eine Studie dazu verfasst und dabei festgehalten, was eine attraktive Innenstadt ausmacht. Unter anderen sind dies:

  • Grosse Fussgängerpassagen mit offenen Strassen und Plätzen
  • ein weitgehend verkehrsfreies Zentrum wobei Parkplätze unterirdisch gebaut und von ausserhalb erschlossen werden sollten.

Als Risiko wurde dabei in einer SWOT-Analyse u.a. festgestellt, dass:

  • das Zentrum eine zu geringe Dichte aufweist
  • öffentliche Plätze, Treffpunkte, Begegnungszonen fehlen

Eine weitere Verdichtung hat seither mit diversen neuen Überbauungen stattgefunden. Nun ist es deshalb an der Zeit, die Begegnungszone mit öffentlichen Plätzen und Treffpunkten zu schaffen.

In der Studie des WFU wurde explizit gefordert, die Gerichtsstrasse als wichtige Verbindung vom Kern Nord/Süd zum Areal Bezirksgebäude mit dem Gerichtsplatz und zum Zeughausareal mit dem Kulturzentrum zu denken und sie dazu bis zur Amtsstrasse verkehrsfrei und anschliessend zumindest verkehrsarm zu gestalten. Der Webernstrasse wurde die Funktion zugewiesen, die Passantenströme vom Bahnhof zur Post und zur Gerichtsstrasse zu leiten und sie dazu ebenfalls verkehrsfrei zu gestalten.

Dies und nichts Geringeres sieht nun der vorliegende Antrag nach vielen Jahren und etlichen politischen Vorstössen endlich vor. Gerichtsstrasse und Webernstrasse sollen zu Fussgängerzonen umgestaltet und aufgewertet werden. Mit der angedachten Gestaltung soll eine Attraktivitätssteigerung als Aufenthaltsraum erzielt werden. Mit der Entsiegelung und den angedachten Baumplanzungen wird zudem eine klimagerechte Gestaltung und damit verbunden eine Hitzeminderung im Strassenraum erreicht, was wie uns der vergangene Sommer aufgezeigt hat, dringend von Nöten ist.

Es ist für mich persönlich nicht ersichtlich, weshalb zwingend jetzt schon die Umgestaltung der Tannenzaunstrasse mit in das vorliegende Projekt verpackt werden muss. Solange nicht auch das Projekt am Bahnhof realisiert ist, drängt sich die Umgestaltung der Tannenzaunstrasse nicht auf, da die Zufahrt weiterhin über die Bankstrasse und den nördlichen Bereich der Webernstrasse möglich ist. Erst wenn beide Projekte Bahnhofzentrum und attraktives Stadtzentrum realisiert sind, muss auch die Tannenzaunstrasse umgestaltet werden. Die Tannenzaunstrasse kann deshalb nicht dem einen oder anderen Projekt zugeordnet werden.

Die Mehrheit der Mitglieder unserer Fraktion erachten es aber als notwendig, dass die Zufahrt über die Tannenzaunstrasse zwingend bereits jetzt geplant und angepasst werden muss und bis zu diesem Zeitpunkt die Abstellplätze vor der Post beibehalten werden sollen. Es wird aber bereits der gesamte Kredit gesprochen. Die Umgestaltung der Webernstrasse soll also nicht verhindert werden, sondern lediglich die Zufahrt über die Tannenzaunstrasse rechtzeitig sichergestellt werden. Wenn dieses Anliegen eine Mehrheit findet, bitte ich die Abteilung Bau bei der finalen Planung der Umgestaltung der Tannenzaunstrasse vorwärts zu machen, damit wir möglichst rasch zu unserem fussgängerfreundlichen Zentrum kommen und für die Finanzierung auch die Gelder des Agglomerationsprogramms abholen können.

Was uns allen aber ganz klar wichtig ist, ist die Sicherheit der Fussgänger. Eine Fussgängerzone, die auch die Aufenthaltsqualität und Sicherheit der Fussgänger gewährleisten soll, verträgt eigentlich abgesehen von Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren keinen rollenden Verkehr. Wir werden deshalb den Antrag, auf das Zusatzsignal «Velo gestattet» zu verzichten, unterstützen.

Unsere Fraktion hat sich bisher immer für das verkehrsfreie Zentrum eingesetzt und bietet deshalb mit der Unterstützung des FDP-Antrags Hand, damit das fussgängerfreundliche Zentrum zwar leicht verzögert, aber ohne unnötige Volksabstimmung und damit lange Verzögerung, realisiert werden kann.

 

Josua Graf zur Weisung 133/2026 Teilrevision Abfallverordnung; Abfallkonzept bei Veranstaltungen ab 500 Personen: Die GLP/EVP-Fraktion unterstützt die geänderte Weisung 133/2026.

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, bei grösseren Veranstaltungen auf öffentlichem Grund klare und praktikable Regeln für die Abfallvermeidung und das Recycling zu schaffen. Auch begrüssen wir die Anpassung, wonach bei Esswaren neben Mehrweggeschirr auch ökologische Einwegalternativen möglich bleiben. Damit wird der unterschiedlichen Situation an Veranstaltungen Rechnung getragen.

Auch die finanziellen Auswirkungen sind für uns vertretbar. Die wiederkehrenden Kosten von CHF 21’000 pro Jahr und die einmaligen Investitionskosten von CHF 47’716.20 sind transparent ausgewiesen und auf die zuständigen Bereiche aufgeteilt.

Für die GLP/EVP-Fraktion ist entscheidend, dass mit der geänderten Weisung ein praktikabler Beitrag zur Abfallvermeidung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen geleistet werden kann.

Wir unterstützen deshalb die geänderte Weisung 133/2026 und werden ihr zustimmen.

 

Claudia Frei zur Weisung 642/2025 Entkoppelung des Abteilungsvorstehers Bau im Stadtrat und der Rolle des Verwaltungsratspräsidenten der Energie Uster AG: In seiner ersten, technokratischen Stellungnahme hat sich der Stadtrat vor allem zu den Zuständigkeiten geäussert und eine Umwandlung der ursprünglichen Motion in ein Postulat gewünscht Nun. Der Stadtrat hätte auch einfach handeln können. Und zwar schon wesentlich früher. Und freiwillig aus Überzeugung.

Aber gut. Wie mittlerweile häufig stellen wir fest: besser spät als nie. (Was übrigens nicht zwingend befriedigend ist.)

Dennoch einige Gedanken. Dass der Stadtrat feststellt, dass aufgrund der Doppelfunktion des Verwaltungsratspräsidenten und Stadtratsmitglied „sehr rasch“ eine Verbindung zur Stadt hergestellt wird, nehmen wir doch mit etwas Erstaunen zur Kenntnis. Die Energie Uster AG gehört zu 100% der Stadt Uster. Die Bevölkerung von Uster kann nicht wählen, wo sie ihren Strom, ihr Wasser und ihr Gas bezieht. Sie muss es bei der Energie Uster beziehen. Und bis vor kurzem war diese Verknüpfung auch personell für jeden sichtbar. Wir erwarten hier, dass der Eigentümer dieser Firma – also die Stadt vertreten durch den Stadtrat – seine Aufgabe ernst nimmt und dass diese Firma im Interesse der Stadt Uster und vor allem im Interesse seiner Bevölkerung geführt wird. Den Einsitz in den Verwaltungsrat stellen wir nicht in Frage. Dem Präsidium eines Verwaltungsrats kommt jedoch eine spezielle Funktion zu und er muss auch ein Sparringpartner für den CEO sein. Deshalb braucht es für dieses Amt viel Fachkenntnis, die  bei einem politisch gewählten Stadtrat nicht automatisch gegeben sind.

Wieso der Stadtrat diese Anpassungen erst nach einem Auftrag durch das Parlament in die Hand nimmt, entzieht sich unseren Kenntnissen. Ich möchte die Gelegenheit jedoch nutzen, eine weitere Anregung mit auf den Weg zu geben: Es wäre doch sinnvoll, wenn die Amtsperiode des Verwaltungsrats Energie Uster mit denen der Stadt Uster übereinstimmen würde. Dann bräuchte es zukünftig keine Kulanz gewählter Verwaltungsratsmitglieder, früher zurückzutreten, sondern der Zusammenhang zwischen politischem Amt und Verwaltungsratsmandat ist klar und auch einfacher geregelt.

Über den Stand der weiteren Empfehlung – nämlich zur GFO-Organisation und dass der Stadtrat überprüfen und neu definieren soll, wer von ihnen dort Einsitz hat – schreibt der Stadtrat zwar in seiner Postulatsantwort, dass es diese Empfehlung gibt und sie bis im 3. Quartal 2025 oder auf die neue Legislatur umgesetzt werden sollte. Aber ob diese Überprüfung vorgenommen worden ist und Änderungen beschlossen worden sind, darüber werden wir nicht informiert. Vielleicht nutzt der Stadtrat diese Gelegenheit und sagt uns auch hierzu etwas.

Wir wünschen dem Stadtrat nun ein gutes Händchen bei der neuen Besetzung des Verwaltungsratspräsidiums und stimmen der Abschreibung zu.